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Gesetzestext (§ 12 Abs. 3 UStG)

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

Die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände,

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände,

die Installation der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, sofern die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt sind.

Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für die Lieferung der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, die nach dem 31. Dezember 2022 geliefert wird.

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